Gut zu Wissen:
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Ausland bei unvorhersehbaren Erkrankungen und bei Unfällen. Wichtig ist dabei das
Wort „unvorhergesehen“. Für bereits bestehende und bekannte Vorerkrankungen besteht daher keine Leistungspflicht des Versicherers. Auch keine Leistungspflicht besteht für den Versicherer dann,
wenn die Reise zum Zweck einer Behandlungen der bestehenden Erkrankung im Ausland angetreten wurde.
Reisen innerhalb der EU:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert.
Zu beachten sind dabei allerdings Einschränkungen, die den Versicherungsumfang betreffen: Die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung werden nur im Rahmen der jeweiligen Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland übernommen. Der Leistungsumfang und die
Leistungsdauer richten sich nach den dort gültigen Rechtsvorschriften - das bedeutet, sie sind nur in dem Umfang abgesichert, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert.
Das kann im Krankheitsfall zu einem eingeschränkten Versicherungsschutz führen oder zu einer hohen Selbstbeteiligung.
Eine
Auslandskrankenversicherung ist für jeden erschwinglich - Für nur wenige Euro im Jahr erhalten Sie auf Reisen einen umfangreichen
Versicherungsschutz und einen weltweiten Service und schnelle Hilfe im Notfall.
Tipp für noch mehr Reiseschutz:
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